Richtiges Verhalten bei einem Sportunfall
Egal, ob bei der aktiven oder passiven Sportausübung: Ein Unfall während des Vereinsbetriebes kann immer mal passieren. Um in den Genuss des Versicherungsschutzes zu kommen, ist es wichtig, innerhalb von vier Tagen einen Arzt aufzusuchen. Nur so bleibt der Anspruch auf eine Invaliditätsleistung erhalten. Außerdem ist schnellstmöglich das Schadenformular vollständig auszufüllen und durch den Verunfallten, bei Minderjährigen durch den Erziehungsberechtigten, zu unterschreiben. Komplettiert wird die Unfallschadenanzeige durch die Unterschrift eines zuständigen Vorstandsmitgliedes des Vereins. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass der Verunfallte zum versicherten Personenkreis gehört.
Die beiden ersten Seiten der Unfallmeldung enthalten wichtige Informationen über den Leistungsumfang und die einzuhaltenden Spielregeln bei einem Unfallereignis. Diese Seiten verbleiben beim Verunfallten, der am Ende auch der Leistungsempfänger ist. Die Schadenanzeige selbst schicken Sie bitte direkt an den Versicherer. Bitte vermeiden Sie Umwege und Abweichungen, denn das vorab geschickte Fax oder die schon mal dem LSB gemeldete Vorabinformation führen nur zu zeitraubenden Irritationen.
War die Schadenanzeige vollständig, so erhält der Verunfallte direkt vom Versicherer eine Schadennummer, die im Falle des Leistungsanspruches oder bei Rückfragen dringend benötigt wird.
In der Infobroschüre zum Sportversicherungsvertrag sind die Grundzüge des Versicherungsschutzes dargestellt. Der Versicherungsvertrag als solches gibt hingegen Einblick ins Detail.